AGB


Stand: [25.10.2025]


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Koch & Garten Schwimmteichbau und seinen Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


2. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Beginn der Arbeiten zustande.


3. Leistungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Änderungen oder Zusatzleistungen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungssersand ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Unternehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.


5. Ausführung der Arbeiten

Die Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln des Garten- und Landschaftsbaus ausgeführt.
Witterungsbedingte Verzögerungen begründen keine Schadensersatzansprüche.


6. Haftung

Der Unternehmer haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
Für Pflanzarbeiten wird keine Gewähr übernommen, wenn die Pflege nach Übergabe nicht entsprechend fachlicher Empfehlungen erfolgt.


7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.


8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmers.


9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.


10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, sofern der Kunde Kaufmann ist.
Es gilt deutsches Recht.


11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.